Erstklassige LED-Lösungen für den Ex-Bereich
Die Ökodesign-Verordnung 2019/2020/EU, die im Jahr 2021 in Kraft trat, hat die Nutzung von Leuchtstoffröhren auf dem EU-Markt stark eingeschränkt. Zu diesem Zeitpunkt waren Beleuchtungskörper in explosionsgefährdeten Bereichen in Ausnahmefällen zwar noch zugelassen, doch der Umstellungsprozess auf LED-Technologie wurde durch die Änderung stark beschleunigt. Mit der jüngsten Aktualisierung der RoHS-Richtlinie wird die Ausnahmeregelung für den Quecksilbergehalt in Leuchtstoffröhren am 24.08.2023 auslaufen, was bedeutet, dass diese ausnahmslos nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen.